ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

zone30Einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei stellt die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Hier vertritt RVP Sie insbesondere in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen und sonstiger Verkehrsdelikte. Oftmals können die Bußgeldbescheide und die dort angeordneten Folgen (Fahrverbot/Punkte) zu Fall gebracht werden.

Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es, Ihre Mobilität zu erhalten. Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten beurteilt werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass in vielen Fällen erst die Einspruchsbegründung eines Anwalts von der Bußgeldbehörde beachtet wird, so dass ein frühzeitiges Einschalten der Kanzlei im Falle einer Ordnungswidrigkeit auf jeden Fall ratsam ist.

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