GESELLSCHAFTSRECHT
Soll ein Unternehmen gegründet werden, so stellt sich zunächst die Frage der zu wählenden Gesellschaftsform. Die Entscheidung darüber wiederum bedarf der engen Abstimmung mit dem steuerlichen Berater des Unternehmens. Im Falle des Unternehmenskaufes oder des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen stellen sich haftungsrechtliche Fragen, wie zum Beispiel die Übernahme von Verbindlichkeiten oder der Übergang von Arbeitsverhältnissen.
Unsere Betätigungsfelder sind insbesondere:
- Abfassung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung bei Sachgründungen
- GmbH-Anteilskaufvertrag
- Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
- Liquidation/ Übernahme des Amtes des Liquidators
- Management Buyout
- Nachfolgeregelungen
- Notgeschäftsführung
- Unternehmenskaufvertrag
- Vorbereitung der Gründungsunterlagen





