FAMILIENRECHT
Wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen wollen, ändert sich auch Ihr Rechtsverhältnis untereinander. Gleiches gilt, wenn jemand geboren wird oder stirbt.
Zu unserer gestaltenden Beratung gehört die private Vermögensvorsorge. Dazu zählt die Gestaltung von Verträgen vor Eheschließung, bei Trennung oder Scheidung ebenso wie das Erarbeiten testamentarischer Verfügungen. Wir wissen, dass je nach Einzelfall gesellschafts- und steuerrechtliche, aber auch immobilienrechtliche Erwägungen für Sie wichtig sind. Wir bieten Ihnen die Schnittstelle zur Bewertung von Immobilienvermögen, damit Sie eine solide Verhandlungsgrundlage z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen erhalten.
Wir überprüfen für Sie Ihre Altverträge auf Wirksamkeit und verhandeln behutsam über eine verträgliche Anpassung auf die heutige Lebenssituation.
Sollten Sie nicht vorgesorgt haben, benötigen Sie gerade im Fall der Trennung eine „Erste-Hilfe-Beratung“: Wieviel Unterhalt steht meinen Kindern und mir zu? Kann ich bereits jetzt Vermögenspositionen sichern? Wem steht die Wohnung zu? und viele Fragen mehr.
Wir helfen bei Ihrer Trennung und Scheidung hinsichtlich aller sich daraus ergebenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen: Diese betreffen die Bereiche eheliches Güterrecht und Zugewinn, Unterhalt für Kinder und den Ehegatten, Rente, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder.
Selbstverständlich vertreten wir Sie vor Gericht.
Mit den Feinheiten der Familien-Rechtssprechung sind wir aufgrund ständiger Fortbildung bestens vertraut.





