Begriffslexikon

 

Familienrecht · Erbrecht

Egal, ob Sie rechtliche Unterstützung suchen oder einfach nur Ihr Wissen erweitern möchten – hier finden Sie klare Definitionen und Erklärungen rund um das Familien- und Erbrecht

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehung von Eltern, Kindern, Ehegatten und Lebensgefährten untereinander. Es ergänzt das allgemeine Zivilrecht als spezielles Recht. 

Kindesunterhalt

Kinder dürfen von dem Elternteil, bei dem sie nicht wohnen, Unterhalt verlangen. Der Kindesunterhalt ist inzwischen gut geregelt. Spezielle Probleme können auftreten bei Volljährigkeit, Wechselmodell und Mangelfall.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt kann man fordern, sobald man sich von Tisch und Bett getrennt hat. Längstens kann man ihn bis zur Rechtskraft der Scheidung einfordern.

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Diesen Unterhalt kann man ab der Rechtskraft der Scheidung fordern. Die Höhe und das Ende dieses Unterhaltes ist vom Einzelfall abhängig:
Zum Beispiel ob Kinder betreut werden, wie lange die Ehe gedauert hat, wieviel beide Ehepartner verdienen und vieles mehr.

Ehescheidung

In der Regel muss ein Trennungsjahr vergangen sein, bevor man den Antrag auf Ehescheidung einreichen darf. Zusammen mit der Ehescheidung wird immer der Versorgungsausgleich (Rente) geregelt. Man kann aber im sogenannten Scheidungsverbund auch alle anderen Sachen, z. B. nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und vieles mehr regeln lassen.

Zugewinn

Die meisten Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies führt am Ende der Ehe dazu, dass der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten einen Ausgleich zahlen muss, wenn er in der Ehe mehr Vermögen erworben hat. In die Regelung zum Zugewinn gehört alles Vermögen, also z. B. Immobilien, alle Geld- und Sachwerte, aber auch Schulden. Dies ist ein sehr komplexes Verfahren, welches sorgfältige Sachaufklärung erfordert. Im deutschen Recht haben wir die Besonderheit, dass Erbschaften und Schenkungen besonders günstig berücksichtigt werden, was von den meisten Eheleuten verkannt wird oder falsch beurteilt wird. Hier ist in der Regel anwaltliche Hilfe am meisten erforderlich.

Sorgerecht

Dies betrifft die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen, die beide Eltern für ihre Kinder treffen müssen. Dies betrifft in der Regel wichtige medizinische Entscheidungen (z. B. planbare Operationen, aber auch Impfen); Schulanmeldung, Auslandsaufenthalt, Passangelegenheiten und die Vermögenssorge (z. B. das Schülersparbuch). Ein besonderer Fall des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimungsrecht. Dies gibt dem Elternteil das Recht, über den Wohnort und den Alltag des Kindes zu entscheiden. In der Regel haben beide Eltern das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Streitfall kann einem Elternteil das Recht alleine übertragen werden.

Umgang

Das Umgangsrecht ist das Recht des Elternteils, bei dem das Kind nicht wohnt, auf einen regelmäßigen Kontakt. Der Elternteil überzeugt sich von der Entwicklung des Kindes; gleichzeitig pflegen Eltern und Kinder ihre Beziehung.

Erbrecht

Vor dem Erbfall ist die testamentarische oder erbvertragliche Gestaltung gefragt. Nach dem Tode des Erblassers wird geprüft, wem der Nachlass zufließt und welche Verpflichtungen ihn treffen. Es ist eine sorgfältige Sachaufklärung erforderlich. Erbrecht, Pflichtteilsrechte und Vermächtnisse werden geltend gemacht.

Vorsorge-und Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Mit der Vorsorge- und Betreuungsvollmacht vermeiden Sie, dass eine fremde, durch das Gericht bestellte Person über Sie bestimmt, wenn Sie Ihre Geschicke nicht mehr selbst lenken können, z. B. bei Unfallkoma oder schwerer Demenz. Sie können rechtzeitig eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Angelegenheiten für Sie regelt. Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung festlegen. Sie können Ihre Zukunft dadurch selbst gestalten.

Rechtsanwältin Anke Völz
Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwältin für Erbrecht

Kirchenstraße 5
21244 Buchholz i.d.N.

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